2024
02.08.2024
Am 8. August findet der Internationale Tag der Katze statt - für den Tierschutzverein Ditzingen ein Anlass, auf die in Ditzingen gültige Katzenschutzverordnung hinzuweisen. Gerade in der letzten Woche wurde wieder eine nicht gekennzeichnete Katze aufgegriffen, deren Besitzer die Katzenschutzverordnung nicht kannten. Nicht registrierte Freigängerkatzen sorgen beim Tierschutzverein immer wieder für viel Arbeit. Wichtig zu wissen für Katzenhalter: Die Kosten für’s Sichern der Katze und die Unterbringung, bis sie einem Halter zugeordnet werden kann, muss der Tierhalter tragen. Damit keine Katze vermeintlich herrenlos in Ditzingen unterwegs ist, an dieser Stelle nochmal ein paar Informationen zur Ditzinger Katzenschutzverordnung (KSV): Es handelt sich um eine für alle gültige und verbindliche Rechtsverordnung. Rechtsgrundlage ist §13b Tierschutzgesetz (TierSchG). Ziel ist es, die hohe Anzahl der freilebenden Katzen zu verringern, denn vieler dieser Katzen leiden unter Hunger, Schmerzen und Krankheiten.
Die Katzenschutzverordnung der Stadt Ditzingen gilt für alle Katzen mit Freigang und besagt, dass Eigentümer bzw. Halter von männlichen und weiblichen Katzen verpflichtet sind, ihr Tier in einer Tierarztpraxis kastrieren zu lassen. Denn auch Katzen und Kater, die selbst ein schönes Zuhause haben, paaren sich mit den freilebenden Katzen und tragen somit zur Vermehrung der Straßenkatzen und damit zu deren Leiden bei. Die Katze muss außerdem durch Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet werden. Der Katzenhalter muss danach die Katze kostenfrei bei Findefix oder Tasso registrieren. So können Fundkatzen schnell ihrem Halter zugeordnet werden..
Tierschutzverein Ditzingen e. V.
71254 Ditzingen
Telefon: +49 178 8091966
E-Mail: post@tierschutz-ditzingen.de